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   BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96   

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BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96 (https://dejure.org/1997,719)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1997 - IX ZR 161/96 (https://dejure.org/1997,719)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1997 - IX ZR 161/96 (https://dejure.org/1997,719)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Abtretung von Ansprüchen aus verpfändeten Lebensversicherungen - Auswirkungen von Konkursfall auf Versorgungsanwartschaft von Arbeitnehmern - Auswirkungen von Insolvenz auf Anteil einer aufschiebend bedingten Forderung - Pfandrecht an Versicherungsforderung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    KO § 67; KO § 69; BetrAVG § 9 Abs. 2; BetrAVG § 17 Abs. 1 S. 2
    Hinterlegung bei bedingtem (unwiderruflichem) Versorgungsanspruch

  • slpm.de PDF

    Gesellschafter: Behandlung von Versorgungszusagen im Konkurs einer Zweipersonen-GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behandlung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften im Konkurs des Arbeitgebers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KO §§ 67, 69; BetrAVG §§ 9 Abs. 2, 17 Abs. 1 Satz 2
    Pensionszusage mit Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an die beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer im Konkurs der GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 136, 220
  • NJW 1998, 312
  • ZIP 1997, 1596
  • NZA 1997, 1113
  • VersR 1998, 329
  • WM 1997, 1720
  • BB 1997, 2656
  • BB 1997, 2656 (Ls. m. Anm. Barbara Neumann)
  • DB 1997, 2113
  • DB 1997, 936
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.01.1991 - IX ZR 247/90

    Darlegungs- und Beweislast des Trägers der Insolvenzsicherung für die Entstehung

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96
    Versorgungsrechte, die gem. § 9 Abs. 2 BetrAVG auf den Träger der Insolvenzsicherung übergehen, werden in entsprechender Anwendung des § 69 KO in einen Zahlungsanspruch umgewandelt (Abgrenzung zu BGHZ 113, 207).«.

    a) Allerdings vertritt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, im Konkursfall verwandele sich die Versorgungsanwartschaft von Arbeitnehmern in einen Zahlungsanspruch; der bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses angewachsene Wert der Anwartschaft sei nach § 69 KO zu schätzen (BAGE 24, 204, 211; BAG DB 1978, 941, 942; ZIP 1983, 1095, 1096; 1989, 319, 320; 1990, 400, 401; zust. Blomeyer/Otto, BetrAVG § 9 Rdn. 48; Grub ZIP 1992, 159, 161; Molkenbuhr EWiR 1991, 389, 390).

    Dem wird aber mit Recht entgegengehalten, daß die Kritik an der Zweckmäßigkeit einer eindeutigen gesetzlichen Regelung nicht die Gerichte befugt, eine eigene, abweichende Lösung zu entwickeln (BGHZ 113, 207, 212 f; Senatsurt. v. 23. Januar 1992 - IX ZR 94/91, ZIP 1992, 342, 343; Weber AP § 61 KO Nr. 9 Bl. 7 Rücks.).

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hingegen begünstigt diesen und nimmt statt dessen der Masse der ungesicherten Konkursgläubiger die Chance, daß die Berechtigung wie gerade im Falle BGHZ 113, 207 f - nicht eintritt.

  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 257/92

    Anfechtbarkeit eines Vertrages; Umfang des Rückgewähranspruchs

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96
    Der Senat hat derartiges nur angenommen, wenn eine Sicherheit gezielt für den Insolvenzfall bestellt war (BGHZ 124, 76, 82; BGH, Urt. v. 18. Februar 1993 - IX ZR 129/92, WM 1993, 738, 739; so auch BAG AP § 30 KO Nr. 4).
  • BGH, 09.06.1980 - II ZR 255/78

    Schutz des Betriebsrentengesetzes für Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96
    Eigener Unternehmer in diesem Sinne ist der Geschäftsführer einer GmbH jedenfalls dann, wenn er zusammen mit einem Mitgeschäftsführer mehr als 50 % der Geschäftsanteile hält (vgl. BGHZ 77, 233, 241 f; BGH, Urt. v. 9. März 1981 II ZR 171/79, WM 1981, 647 f; v. 25. September 1989 II ZR 259/88, GmbHR 1990, 72, 73; Höfer/Abt, BetrAVG 2. Aufl. § 17 Rdn. 76; Paulsdorff, Kommentar zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung 2. Aufl. § 7 BetrAVG Rdn. 466).
  • BGH, 25.09.1989 - II ZR 259/88

    Versorgungsansprüche eines Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96
    Eigener Unternehmer in diesem Sinne ist der Geschäftsführer einer GmbH jedenfalls dann, wenn er zusammen mit einem Mitgeschäftsführer mehr als 50 % der Geschäftsanteile hält (vgl. BGHZ 77, 233, 241 f; BGH, Urt. v. 9. März 1981 II ZR 171/79, WM 1981, 647 f; v. 25. September 1989 II ZR 259/88, GmbHR 1990, 72, 73; Höfer/Abt, BetrAVG 2. Aufl. § 17 Rdn. 76; Paulsdorff, Kommentar zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung 2. Aufl. § 7 BetrAVG Rdn. 466).
  • BGH, 18.02.1993 - IX ZR 129/92

    Verfügungsbeschränkungen bei der Sicherungsabtretung

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96
    Der Senat hat derartiges nur angenommen, wenn eine Sicherheit gezielt für den Insolvenzfall bestellt war (BGHZ 124, 76, 82; BGH, Urt. v. 18. Februar 1993 - IX ZR 129/92, WM 1993, 738, 739; so auch BAG AP § 30 KO Nr. 4).
  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 295/87

    Ermittlung der Höhe einer Konkursforderung - Gewährung von Leistungen der

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96
    a) Allerdings vertritt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, im Konkursfall verwandele sich die Versorgungsanwartschaft von Arbeitnehmern in einen Zahlungsanspruch; der bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses angewachsene Wert der Anwartschaft sei nach § 69 KO zu schätzen (BAGE 24, 204, 211; BAG DB 1978, 941, 942; ZIP 1983, 1095, 1096; 1989, 319, 320; 1990, 400, 401; zust. Blomeyer/Otto, BetrAVG § 9 Rdn. 48; Grub ZIP 1992, 159, 161; Molkenbuhr EWiR 1991, 389, 390).
  • BGH, 25.11.1996 - II ZR 118/95

    Versagung des Ruhegeldanspruchs eines leitenden Angestellten

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96
    Ist eine Versorgungsanwartschaft unwiderruflich, so können im aktiven Dienst begangene Pflichtverletzungen den Anspruch auf eine versprochene Altersversorgung dann - und nur dann - ausschließen, wenn sie besonders schwer wiegen, insbesondere wenn sie einen auf andere Weise nicht wiedergutzumachenden Schaden angerichtet haben (BGH, Urt. v. 22. Juni 1981 - II ZR 146/80, WM 1981, 940, 941; v. 25. November 1996 - II ZR 118/95, WM 1997, 68).
  • BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 48/88

    Insolvenzsicherung (§§ 7 ff. BetrAVG ): Übergang der Versorgungsansprüche auf den

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96
    a) Allerdings vertritt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, im Konkursfall verwandele sich die Versorgungsanwartschaft von Arbeitnehmern in einen Zahlungsanspruch; der bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses angewachsene Wert der Anwartschaft sei nach § 69 KO zu schätzen (BAGE 24, 204, 211; BAG DB 1978, 941, 942; ZIP 1983, 1095, 1096; 1989, 319, 320; 1990, 400, 401; zust. Blomeyer/Otto, BetrAVG § 9 Rdn. 48; Grub ZIP 1992, 159, 161; Molkenbuhr EWiR 1991, 389, 390).
  • BGH, 23.01.1992 - IX ZR 94/91

    Kapitalisierung der Versorgungsanwartschaften bei Zwangsvergleich

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96
    Dem wird aber mit Recht entgegengehalten, daß die Kritik an der Zweckmäßigkeit einer eindeutigen gesetzlichen Regelung nicht die Gerichte befugt, eine eigene, abweichende Lösung zu entwickeln (BGHZ 113, 207, 212 f; Senatsurt. v. 23. Januar 1992 - IX ZR 94/91, ZIP 1992, 342, 343; Weber AP § 61 KO Nr. 9 Bl. 7 Rücks.).
  • BAG, 12.04.1983 - 3 AZR 73/82

    Festellungsklage - Widerruf - Verosrgungszusage - Konkurseröffnung - Konkurs -

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96
    a) Allerdings vertritt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, im Konkursfall verwandele sich die Versorgungsanwartschaft von Arbeitnehmern in einen Zahlungsanspruch; der bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses angewachsene Wert der Anwartschaft sei nach § 69 KO zu schätzen (BAGE 24, 204, 211; BAG DB 1978, 941, 942; ZIP 1983, 1095, 1096; 1989, 319, 320; 1990, 400, 401; zust. Blomeyer/Otto, BetrAVG § 9 Rdn. 48; Grub ZIP 1992, 159, 161; Molkenbuhr EWiR 1991, 389, 390).
  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 171/79

    Insolvenzsicherung von Ruhegehaltsansprüchen - Schutzbereich des

  • BAG, 16.03.1972 - 3 AZR 191/71

    Ruhegehalt - Versorgungsanwartschaft - Konkurs

  • BGH, 22.06.1981 - II ZR 146/80

    Rechtmäßigkeit eines vertraglich geregelten Hinfälligwerdens der

  • BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 324/76

    Anspruch auf Abfindung einer Versorgungsanwartschaft

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 139/17

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    Für diesen Bereich hat sich der Bundesgerichtshof daher der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen (BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 161/96 - zu II 2 b der Gründe, BGHZ 136, 220) .

    Danach ist der auf gemäß § 191 Abs. 1, § 198 InsO aufschiebend bedingte Forderungen entfallende Anteil nicht auszuzahlen, sondern zu hinterlegen (vgl. BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 161/96 - zu II 2 c der Gründe, BGHZ 136, 220) .

    Soweit infolge der Hinterlegung unvermeidbare Kosten für die Arbeitnehmer entstehen sollten, sind diese bei der Schätzung des zu hinterlegenden Betrags gemäß § 45 InsO als Ausgleich für anfallende Zinsen zu berücksichtigen (vgl. BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 161/96 - zu II 2 c der Gründe, BGHZ 136, 220) .

    Eine solche Abweichung vom Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bedürfte einer gesetzlichen Grundlage (ebenso BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 161/96 - zu II 2 c der Gründe, BGHZ 136, 220) .

  • BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04

    Verwertung von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in der Insolvenz des

    b) Hat der Pfandrechtsgläubiger mangels Pfandreife gegen den Insolvenzverwalter nur einen Anspruch auf Sicherstellung, steht dem Verwalter das Einzugsrecht gegen den Drittschuldner allein zu (im Anschluß an BGHZ 136, 220).

    Fällt die Bedingung später aus, ist der Betrag nach Maßgabe des § 166 KO zur nachträglichen Verteilung zu bringen (BGHZ 136, 220, 223).

    Die Pfandgläubiger können nur Sicherstellung ihrer Versorgungsansprüche aus dem Erlös verlangen (BGHZ 136, 220, 227).

    aa) Dementsprechend bestimmen nunmehr die § 191 Abs. 1, § 198 InsO, daß der auf aufschiebend bedingte Forderungen entfallende Anteil nicht ausgezahlt, sondern hinterlegt wird; § 203 Abs. 1 Nr. 1 InsO ordnet die Nachtragsverteilung an, wenn derart zurückbehaltene Beträge später für die Verteilung frei werden (vgl. BGHZ 136, 220, 225 f; Lwowski/Bitter, in MünchKomm-InsO, § 42 Rn. 11; Füchsl/Weishäupl, in MünchKomm-InsO, § 191 Rn. 8; Kollhosser, in Prölss/Martin VVG 27. Aufl. § 165 Rn. 4; Bitter NZI 2000, 399, 400; Blomeyer VersR 1999, 653, 662 f; Küppers/Louven BB 2004, 337, 341; Stegmann/Lind NVersZ 2002, 193, 201).

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 878/16

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    Für diesen Bereich hat sich der Bundesgerichtshof daher der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen (BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 161/96 - zu II 2 b der Gründe, BGHZ 136, 220) .

    Danach ist der auf gemäß § 191 Abs. 1, § 198 InsO aufschiebend bedingte Forderungen entfallende Anteil nicht auszuzahlen, sondern zu hinterlegen (vgl. BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 161/96 - zu II 2 c der Gründe, BGHZ 136, 220) .

    Soweit infolge der Hinterlegung unvermeidbare Kosten für die Arbeitnehmer entstehen sollten, sind diese bei der Schätzung des zu hinterlegenden Betrags gemäß § 45 InsO als Ausgleich für anfallende Zinsen zu berücksichtigen (vgl. BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 161/96 - zu II 2 c der Gründe, BGHZ 136, 220) .

    Eine solche Abweichung vom Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bedürfte einer gesetzlichen Grundlage (ebenso BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 161/96 - zu II 2 c der Gründe, BGHZ 136, 220) .

  • BGH, 07.11.2013 - IX ZR 248/12

    Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

    Bei einer sofort wirksamen und unbedingten Sicherheitenbestellung kann ein Benachteiligungsvorsatz und dessen Kenntnis nur angenommen werden, wenn die Beteiligten den Eintritt einer Insolvenz während der Dauer des Sicherungsgeschäfts konkret für wahrscheinlich halten (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1997 - IX ZR 161/96, ZIP 1997, 1596, 1600, insoweit in BGHZ 136, 220 nicht abgedruckt; MünchKomm-InsO/Kayser, 3. Aufl., § 133 Rn. 28).
  • BGH, 11.04.2013 - IX ZR 176/11

    Insolvenzverfahren über Vermögen des Pfandschuldners: Alleiniges Einzugsrecht des

    Die gesicherte Forderung aus der Pensionszusage vom 4. August 1993 entstand jedoch nicht insgesamt mit Ablauf des Monats, in welchem der Kläger sein 60. Lebensjahr vollendete, sondern von diesem Zeitpunkt an Monat für Monat neu, jeweils aufschiebend bedingt durch den Erlebensfall (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2005, aaO; vom 10. Juli 1997 - IX ZR 161/96, BGHZ 136, 220, 223).
  • BVerfG, 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10

    Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG verfassungsgemäß - keine

    Denn es ist nicht sichergestellt, dass ein Versorgungsempfänger als Pfandnehmer im Insolvenzfall die gleichen Leistungen erhalten würde, die ansonsten vom PSVaG zu erwarten wären (vgl. BGHZ 136, 220 ; BGH, NJW 2005, S. 2231 ; Uhlenbruck, in: ders./Hirte/Vallen-der, Insolvenzordnung, 13. Aufl. 2010, § 198 Rn. 3; Kießner, in: Braun (Hrsg.), Insolvenzordnung, § 198 Rn. 7 f. m.w.N.).
  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 869/16

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Insolvenz

    Für diesen Bereich hat sich der Bundesgerichtshof daher der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen (BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 161/96 - zu II 2 b der Gründe, BGHZ 136, 220) .

    Danach ist der auf gemäß § 191 Abs. 1, § 198 InsO aufschiebend bedingte Forderungen entfallende Anteil nicht auszuzahlen, sondern zu hinterlegen (vgl. BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 161/96 - zu II 2 c der Gründe, BGHZ 136, 220) .

    Soweit infolge der Hinterlegung unvermeidbare Kosten für die Arbeitnehmer entstehen sollten, sind diese bei der Schätzung des zu hinterlegenden Betrags gemäß § 45 InsO als Ausgleich für anfallende Zinsen zu berücksichtigen (vgl. BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 161/96 - zu II 2 c der Gründe, BGHZ 136, 220) .

    Eine solche Abweichung vom Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bedürfte einer gesetzlichen Grundlage (ebenso BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 161/96 - zu II 2 c der Gründe, BGHZ 136, 220) .

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 877/16

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Insolvenz

    Für diesen Bereich hat sich der Bundesgerichtshof daher der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen (BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 161/96 - zu II 2 b der Gründe, BGHZ 136, 220) .

    Danach ist der auf gemäß § 191 Abs. 1, § 198 InsO aufschiebend bedingte Forderungen entfallende Anteil nicht auszuzahlen, sondern zu hinterlegen (vgl. BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 161/96 - zu II 2 c der Gründe, BGHZ 136, 220) .

    Soweit infolge der Hinterlegung unvermeidbare Kosten für die Arbeitnehmer entstehen sollten, sind diese bei der Schätzung des zu hinterlegenden Betrags gemäß § 45 InsO als Ausgleich für anfallende Zinsen zu berücksichtigen (vgl. BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 161/96 - zu II 2 c der Gründe, BGHZ 136, 220) .

    Eine solche Abweichung vom Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bedürfte einer gesetzlichen Grundlage (ebenso BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 161/96 - zu II 2 c der Gründe, BGHZ 136, 220) .

  • LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16

    Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz

    § 203 Abs. 1 Nr. 1 InsO ordne die Nachtragsverteilung an, wenn derart zurückbehaltene Beträge später für die Verteilung freiwürden (BGH v. 07.04.2005 - IX ZR 138/04 -, ZIP 2005, 909; vgl. auch BGH v. 10.07.1997 - IX ZR 161/96 -, WM 1997, 1720).
  • BVerwG, 25.08.2010 - 8 C 40.09

    Abgabe; Äquivalenzprinzip; betriebliche Altersversorgung; Arbeitgeber;

    Diesem gibt die Verpfändung des Versicherungsanspruchs nur ein Verwertungsrecht, das erst bei Fälligkeit des aufschiebend bedingten Versorgungsanspruchs, also mit Eintritt des Versorgungsfalles, ausgeübt werden darf (§ 1282 Abs. 1 i.V.m. § 1273 Abs. 1 und 2 Satz 1, § 1228 Abs. 2 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1997 - IX ZR 161/96 - BGHZ 136, 220 ).
  • BGH, 12.01.2012 - IX ZR 95/11

    Insolvenzanfechtung: Einzahlung der Versicherungsprämien für eine

  • VGH Bayern, 20.07.2009 - 5 BV 08.118

    BayVGH bestätigt Beitragspflicht des Arbeitgebers zur Insolvenzsicherung bei

  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 284/03

    Ansprüche eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft auf Überbrückungsgeld

  • BVerwG, 25.08.2010 - 8 C 23.09

    Abgabe; Äquivalenzprinzip; betriebliche Altersversorgung; Arbeitgeber;

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 12 U 42/15

    Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit des

  • OLG Hamburg, 27.08.2002 - 9 U 265/00

    Schriftform einer Verpfändungsanzeige

  • FG Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 9 K 198/93

    Kürzung des Vorwegabzugs bei wertlosen, aber ohne eigene Beitragsleistung

  • BGH, 08.03.2007 - IX ZR 284/03

    Teilweise Zulassung der Revision betreffend ein zum Zeitpunkt der

  • OLG München, 22.06.2004 - 25 U 5618/03

    Behandlung von Rückdeckungsversicherungen zu Gunsten der Geschäftsführer einer in

  • LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 581/16

    Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz

  • LAG Düsseldorf, 07.12.2016 - 12 Sa 592/16

    Betriebsrente; Insolvenz; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik

  • BGH, 14.02.2008 - IX ZR 228/07

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde des Insolvenzverwalters betreffend

  • OLG Frankfurt, 22.04.1999 - 1 U 67/98

    Ansprüche aus einer Pensionszusage; Nichterfüllung einer Verbleibebedingung;

  • OLG Oldenburg, 16.02.2018 - 6 U 7/18

    Rechtsstellung des Pfandrechtsgläubigers hinsichtlich einer Lebensversicherung in

  • OLG Hamm, 30.08.2007 - 27 U 13/07

    Zulässigkeit eines Vergleiches über einen kapitalersatzrechtlich begründeten

  • OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 7 U 62/06

    Zur Frage der Massezugehörigkeit eines Versicherungsvertrags

  • OLG Hamm, 30.08.2012 - 22 U 139/12

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung des vereinnahmten

  • KG, 13.10.2003 - 2 W 25/03

    Anwendung der Kapitalerhaltungsvorschriften bei der GmbH: Auszahlung des

  • FG Düsseldorf, 08.07.2013 - 16 K 4097/12

    Versteuerung des Zuflusses aus einer Rückdeckungsversicherung sowie einer

  • FG Nürnberg, 03.04.2008 - VI 281/06

    Erfassung eines geldwerten Vorteils aufgrund der Verpfändung der

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 24 U 262/11

    Wann gilt die Vermutung beratungskonformen Verhaltens?

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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 16.04.1997 - 8 Sa 1496/95   

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LAG Hessen, 16.04.1997 - 8 Sa 1496/95 (https://dejure.org/1997,8702)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16.04.1997 - 8 Sa 1496/95 (https://dejure.org/1997,8702)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16. April 1997 - 8 Sa 1496/95 (https://dejure.org/1997,8702)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage eines Arbeitnehmers gegen den neuen Arbeitgeber auf Versorgung nach der Versorgungsordnung des früheren Arbeitgebers; Vorliegen und Voraussetzungen eines Betriebsübergangs gem. § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als Grundvoraussetzung des Anspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 2656
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 484/97

    Gekürzte Versorgung nach der Versorgungsordnung seiner früheren Arbeitgeberin bei

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. April 1997 - 8 Sa 1496/95 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 12.03.1997 - 8 Sa 177/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4979
LAG Hessen, 12.03.1997 - 8 Sa 177/96 (https://dejure.org/1997,4979)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.03.1997 - 8 Sa 177/96 (https://dejure.org/1997,4979)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. März 1997 - 8 Sa 177/96 (https://dejure.org/1997,4979)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Klage eines Arbeitnehmers (Neurologe) gegen den Arbeitgeber auf Feststellung, dass seine Ehefrau im Falle seines Vorversterbens Ansprüche aus der ihm gegebenen Versorgungszusage hat (Hinterbliebenenversorgung); Voraussetzungen für die Einbeziehung einer ...

  • rechtsportal.de

    Betriebliche Altersversorgung: Vertragsauslegung - Altersdifferenzklausel

  • Der Betrieb

    BGB §§ 242, AGBG § 3, GG Art. 3, Art. 6
    Betriebliche Altersversorgung: Eingeschränkte Zulässigkeit von Altersdifferenzklauseln im Rahmen der Witwenversorgung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 1037
  • BB 1997, 2656
  • DB 1997, 2182
  • NZA-RR 1998, 5
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 16.03.1992 - 13 U 228/91

    Besichtigungsrecht des Haftpflichtversicherers

    Auszug aus LAG Hessen, 12.03.1997 - 8 Sa 177/96
    Für die Zulässigkeit der Berufung kommt es allein darauf an, daß die Begründung erkennen läßt, in welchen Punkte das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist und welche Gründe er dem entgegensetzt (BGH, NJW 1992, 3244 ).
  • BGH, 30.10.1990 - XI ZR 173/89

    Begriff des wesentlichen Mangels

    Auszug aus LAG Hessen, 12.03.1997 - 8 Sa 177/96
    Durch diese Entscheidung ist der Kläger mithin formell beschwert (BGH in NJW 1991, 704 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 21.09.2000 - 8 Sa 932/00

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Beendigung eines

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  • ArbG Duisburg, 16.02.2000 - 3 Ca 3606/99

    Anspruch gegen Versorgungswerk auf Gewährung einer Witwenrente; Erheblich jüngere

    Das Landesarbeitsgericht Hessen hatte sich in einer Entscheidung vom 12.03.1997 [LAG Hessen,in DB 1997, 2182f.] mit einer Klausel zu befassen, nach der die Witwenrente - wie im vorliegenden Fall - bei einem Altersunterschied von mehr als 15 Jahren ausgeschlossen sein sollte.
  • LAG Düsseldorf, 12.04.2006 - 12 Sa 1660/05
    Unter Hinweis auf instanzgerichtliche Urteile (Hess. LAG vom 12.03.1997, DB 1997, 2182, ArbG Duisburg, Urteil vom 16.02.2000, NZA-RR 2001, 48) wird diskutiert, ob auch Ehefrauen (Witwen), die mehr als 15 Jahre jünger sind als der Arbeitnehmer, von der Versorgung ausgeschlossen werden können (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2005, DB 2005, 2143).
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 19.06.1997 - 16 Sa 2063/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10701
LAG Hamm, 19.06.1997 - 16 Sa 2063/96 (https://dejure.org/1997,10701)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.06.1997 - 16 Sa 2063/96 (https://dejure.org/1997,10701)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - 16 Sa 2063/96 (https://dejure.org/1997,10701)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Durchgriffshaftung gegenüber einen Kommanditisten und zwei Gesellschaftern wegen rückständigem Gehalt; Unterkapitalisierung einer GmbH & Co. KG ; Vorliegen einer Konkursverschleppung; Mißbrauch der Rechtsform der juristischen Person ; Anforderungen an die Darlegung einer ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 2656
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus LAG Hamm, 19.06.1997 - 16 Sa 2063/96
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es bei einem Verstoß gegen die Konkursantragspflicht nicht ausgeschlossen, daß der gesamte hierdurch entstandene Schaden ersetzt werden muß, wenn nach allgemeinen Schadensersatzregeln eine rechtswidrige und schuldhafte Verletzung der Konkursantragspflicht zur Folge hat, daß der zugefügte Schaden über den Quotenschaden hinausgeht (BGH 126, 181, 192 ff.).

    Erst wenn feststeht, daß die Gesellschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt rechnerisch überschuldet war, ist es Sache der Geschäftsführer, die Umstände darzulegen, die es aus damaliger Sicht rechtfertigten, das Unternehmen trotzdem fortzuführen (BGH 126, 181, 199 f.).

  • BGH, 16.12.1958 - VI ZR 245/57

    § 64 Abs. 1 GmbHG als Schutzgesetz

    Auszug aus LAG Hamm, 19.06.1997 - 16 Sa 2063/96
    Über die Qualifizierung der gesellschaftsrechtlichen Konkursmeldevorschriften als Schutzgesetze i.S. des § 823 Abs. 2 HGB besteht in Rechtsprechung und Literatur seit langem Einigkeit (BGH 29, 100; 110, 360; 126, 181, 192 ff.; BAG, NJW 1975, 708; Baumbach/Duden/Hopt, HGB, 20. Aufl., § 130 a Rdnr. 11).

    c) Als Konkursverschleppungsschaden ersatzfähig ist in der Regel freilich der sog. Quotenschaden, der deshalb entsteht, weil durch die Verschleppung des Konkurses die zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung stehende Masse verringert wird (BGH 29, 100; 110, 360).

  • BGH, 04.05.1977 - VIII ZR 298/75

    Haftungsdurchgriff bei unterkapitalisierter GmbH

    Auszug aus LAG Hamm, 19.06.1997 - 16 Sa 2063/96
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist allerdings der Umstand, daß eine juristische Person mit einem Stammkapital ausgestattet ist, das außer Verhältnis zu ihrem satzungsmäßigen Zweck steht, also eine Unterkapitalisierung vorliegt, für sich allein nicht ausreichend, einen Haftungsdurchgriff ihrer Gläubiger gegen die Alleingesellschafter zu begründen (BGH 68, 312).
  • BAG, 24.09.1974 - 3 AZR 589/73

    Aufklärungspflicht bei Zahlungsschwierigkeiten - Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus LAG Hamm, 19.06.1997 - 16 Sa 2063/96
    Über die Qualifizierung der gesellschaftsrechtlichen Konkursmeldevorschriften als Schutzgesetze i.S. des § 823 Abs. 2 HGB besteht in Rechtsprechung und Literatur seit langem Einigkeit (BGH 29, 100; 110, 360; 126, 181, 192 ff.; BAG, NJW 1975, 708; Baumbach/Duden/Hopt, HGB, 20. Aufl., § 130 a Rdnr. 11).
  • OLG Karlsruhe, 09.09.2020 - 6 U 109/19

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht

    Selbst wenn man den Kläger indes als Altgläubiger ansehen wollte, ist ein über den Quotenschaden hinausgehender Ersatz möglich, wenn nach allgemeinen Schadensersatzregeln eine rechtswidrige und schuldhafte Verletzung der Antragspflicht zur Folge hat, dass der zugefügte Schaden über den Quotenschaden hinausgeht (LAG Hamm, Urteil vom 19. Juni 1997 - 16 Sa 2063/96, juris Rn. 32; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 15. Aufl., § 15a Rn. 40).
  • LAG Hamm, 06.10.2005 - 2 Ta 899/04

    Arbeitsrechtsweg bei deliktischem Anspruch des Arbeitnehmers gegen

    Es ist jedenfalls anerkannt, dass der Geschäftsführer einer GmbH vom Arbeitnehmer wegen deliktischer Ansprüche vor dem Arbeitsgericht verklagt werden kann (BAG vom 24.06.1996 - 5 AZB 35/95 NZA 1997, 115; LAG Hamm vom 19.06.1997 - BB 1997, 2656; GK/ArbGG - Wenzel § 2 Rdnr. 74, 75).
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